Entlastungsangebote

Wir von „Wir haben Zeit“ unterstützen Ihre Angehörigen zu Ihrer persönlichen Entlastung im Alltag.

Ihre Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten. Ab Pflegegrad 1 können Sie mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125€ (§45 SGB XI) kalkulieren. Dieser Betrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht ausgezahlt bekommen, sondern der Leistungserbringer (z.B. „Wir haben Zeit“) rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, Ihre Pflegekasse wird Sie da gerne beraten.

Der Betrag soll Ihre Angehörigen in der Gestaltung Ihrer Selbstständigkeit unterstützen. Dazu gehören unter anderem:

  • Begleitung zu Terminen, zum Einkaufen, zum Arzt, zum Friseur, einem Spaziergang, u.v.m.
  • Unterhaltung durch Gesellschaftsspiele, Gedächtnisspiele, gemeinsames Singen, anregende Gespräche über die Vergangenheit
  • Motivation zur Aufrechterhaltung des sozialen Umfeldes, gemeinsam Freunde besuchen oder einladen,
  • Weiterführung der Hobbys z.B. unterstützen bei dem einsortieren von Briefmarken, vorlesen von Gedichtsammlungen, Kreatives Gestalten, wie z.B. die Wohnung zu Weihnachten dekorieren, gemeinsam Geschenke für Angehörige basteln, Fotos aufstellen

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Kontaktieren Sie uns gern jederzeit für weiterführende Informationen.