Leistungen der Pflegeversicherung

Zunächst geht es um die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und davon abhängig um die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung:

Pflegegeld für die Pflege durch privat Personen oder Angehörige

Pflegegrad 1 

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2 (bis zu 316,00 €)

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3 (bis zu 545,00 €)

Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4 (bis zu 728,00 €)

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5 (bis zu 901,00 €)

Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.