Zunächst geht es um die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und davon abhängig um die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegegeld für die Pflege durch privat Personen oder Angehörige
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 (bis zu 316,00 €)
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 (bis zu 545,00 €)
Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4 (bis zu 728,00 €)
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 (bis zu 901,00 €)
Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.